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Sonntag, 22 März 2020 17:44

FAQ für den Feuerwehrdienst zu COVID

Darf ich unter Quarantäne stehende Feuerwehrmitglieder mit in den Einsatz nehmen?

 

Die folgenden Maßnahmen und Vorgehensweisen sind mit der Landes-Sanitätsdirektion Tirol abgestimmt und sind unbedingt einzuhalten!

Positiv getestete Personen dürfen auf keinen Fall den Quarantänebereich (z.B. Wohnung) verlassen! Sie dürfen somit nicht in den Einsatz gehen!

Kontaktpersonen, die unter Quarantäne stehen dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen zum Einsatz ausrücken:

  • Das Mitglied muss sich selbst als absolut gesund einschätzen!
  • Das Ausrücken muss für den Einsatz unbedingt notwendig ist!
  • Das Mitglied (Kontaktperson) muss mindestens mit einer FFP1-Maske und Untersuchungshandschuhen ausgerüstet sein. Damit soll die Tröpfchenverbreitung unterbunden werden!
  • Möglichst in getrennten Fahrzeugen ausrücken, um die Ansteckung zu verhindern!

Was soll ich machen, wenn sich ein bestätigter Infektions- bzw Verdachtsfall im Gerätehaus aufgehalten hat?

Rekonstruktion möglicher Kontaktflächen (z.B. Türgriffe, Handläufe, Lichtschalter, Funkgeräte, Lenkräder, Schalthebel usw) und Desinfektion dieser Flächen mit Flächendesinfektionsmittel, welche laut Robert Koch Institut (www.rki.de) geeignet sind. Eine komplette Desinfektion des Gerätehauses ist nicht notwendig.

Meldung an den BFI. Jede Feuerwehr, die ein positiv getestetes Mitglied in der Feuerwehr haben, bekommen vom BFV 40 Stk. FFP1-Masken. Diese Masken sind für die Kontaktpersonen vorgesehen. Siehe dazu Frage „Darf ich unter Quarantäne stehende Feuerwehrmitglieder mit in den Einsatz nehmen?“

Gibt es Alternativen zum FFP-Masken?

FFP-Masken aller Qualifikationen sind derzeit absolute Mangelware und werden deshalb vorrangig an medizinische Institute abgegeben.

Grundsätzlich ist der beste Schutz der Abstand! Den kann man nicht immer einhalten, daher können folgende Alternativen zur FFP-Maske herangezogen werden:

  • Vollmasken mit Partikelfilter Klasse P3
  • Pressluftatmer
  • Jede Halbmasken mit einer P3-Qualifikation in Verbindung mit einem entsprechenden Augenschutz (Schutzbrille oder zu Gänze geschlossenem Helmvisier)
  • Fluchthauben (Notlösung wegen dem Verhältnis Preis/Leistung)

!!Wir warnen vor derzeit häufig vorkommenden überteuerten Angeboten!!!

Sind Flächendekontaminationen im Freien (Straßen usw.) sinnvoll?

Diese Anfrage wurde vom Landes-Einsatzstab nach Beurteilung der Fachabteilung wie folgt beantwortet:

Öffentliche Desinfizierungsmaßnahmen sind wenig sinnvoll und haben einen äußerst geringen Nutzen.

Mit welchen Mittel können Oberflächen desinfiziert werden?

Grundsätzlich eignet sich jedes Oberflächendesinfektionsmittel, welches begrenzt viruzid wirkt. Dabei sind die Konzentrationen und Einwirkzeiten einzuhalten. Ein solches ist nach Möglichkeit auch zu verwenden!

Alternativ für die Desinfizierung von Türgriffen, Handläufen, Wasserarmaturen usw. könnte auch ein Scheibenfrostschutzkonzentrat verwendet werden. Achtung! Auf kleinen, uneinsichtigen Stellen auf Materialverträglichkeit testen!

Warum Scheibenfrostschutzkonzentrat???
Diese besteht aus >60/65% Ethanol und anderen Alkoholen/Schaummittel, die für uns den großen Vorteil haben, auch sehr gut desinfizierend zu wirken und wir uns das Nachwaschen mit Wasser, wie bei üblichen Flächendesinfektionsmittel, ersparen. Weiterer Vorteil ist die Verfügbarkeit und dass es bei einer Nichtverwendung im kommenden Winter als Scheibenfrostschutzmittel verwenden werden kann.
Zu beachten ist die Brennbarkeit des Produktes sowie die Gefahr der Augenreizung.

Für Kunststoffteile, Lenkräder, Blinkerhebel, Handbremshebel, Schalter, Funkgeräte usw. könnte mit einem Glasreiniger desinfiziert werden.
Bei allen Desinfektionsarbeiten sind Untersuchungshandschuhe zu tragen.

Was muss die Feuerwehr bei einem Einsatz beachten?

Der Eigenschutz hat oberste Priorität! 

 Es besteht prinzipiell die Möglichkeit, mit in Quarantäne befindlichen oder SARS-CoV-2 infizierten Personen in Kontakt zu kommen. Hierfür sind die üblichen Einsatzhygienemaßnahmen ausreichend.
Bei konkreten Hinweisen auf eine SARS-CoV-2 infizierte Person sind zusätzlich zu den üblichen Einsatzhygienemaßnahmen folgende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen:

 Grundsätzlich sind die GAMS-Regel und 3A-Regel einzuhalten!

G - Gefahr erkennen:

Information aus dem Alarmmail beachten (Hinweis auf Quarantänepatienten)
Befragung bezüglich Symptomen (Husten, Fieber, Halsschmerzen)

A - Absperren/Absichern:

Alle Einsatzkräfte tragen als Schutzmaßnahme Einwegschutzhandschuhe, schließen das Helmvisier zur Gänze und halten den entsprechenden Sicherheitsabstand von ca 2 Meter ein.
Bei direktem Patientenkontakt (grundsätzlich gilt: so wenig Einsatzkräfte wie möglich!) sind gemäß der 3A-Regel entsprechende Schutzmasken (Vorrangig FFP3-Masken, wenn nicht verfügbar Vollmasken mit Partikelfilter Klasse P3 oder Pressluftatmer) zu tragen.

M – Menschenrettung: 
Das gewohnte, standardisierte Vorgehen ist anzuwenden.

S – Spezialkräfte:
Gesundheitsbehörde (Journaldienst der Bezirkshauptmannschaft)

Was ist nach dem Einsatz zu beachten?

  • Wiederverwendbare Ausrüstungsgegenstände sind zu desinfizieren, analog zu Atemschutzmasken.
  • Mit Körperflüssigkeiten verschmutzte oder kontaminierte Einsatzbekleidung ist nach Herstellerinformationen zu reinigen.
  • Einwegschutzhandschuhe und FFP-Masken sind nach der Verwendung zweifach in Müllsäcken luftdicht zu verpacken und einem Entsorgungsunternehmen mit dem Hinweis auf infektiöses Material zu übergeben.
  • Nach dem Einsatz die sozialen Kontakte möglichst reduzieren

Was passiert, wenn ich in meiner Feuerwehr mehrere Quarantänefälle habe und die Einsatzbereitschaft nicht mehr sicherstellen kann?

Kontaktaufnahme mit dem Bezirksfeuerwehrinspektor und die Alarmierung anpassen!

Wie lange wird die LFS Tirol keine Ausbildungen durchführen?

Die LFS Tirol bleibt bis auf Weiteres geschlossen, da derzeit keine seriösen Aussagen über die Dauer gemacht werden können.

Welche Servicedienste werden von der LFS Tirol weiterhin durchgeführt?

Alle Dienstleistungen wie Abnahmen, Überprüfungen, … der Atemschutz-, Funk-, Messgeräte- und KFZ-Werkstätte sowie Beratungstätigkeiten.

Was passiert mit den abgesagten Kursen? Werden diese nachgeholt?

Aus derzeitiger Sicht können die ausgefallenen Lehrgänge nicht nachgeholt werden. Ausnahme Führerscheinprüfung: Der Ersatztermin wird rechtzeitig bekanntgegeben!

 

Text: LFV Tirol - www.feuerwehr.tirol 

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